Karriere nach der Bundeswehr

Von Michael Wild, Mitgründer und SeniorberaterStand: 17. Oktober 2026Rechtsstand: SVG und BFöV ab 01.01.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Beratung ist Pflicht. Ohne Beratung, Eingliederungsziel und Förderungsplan keine Förderung (§ 5 SVG).
  • Antrag vor Beginn, schriftlich oder elektronisch (§ 17 BFöV).
  • Du bist Vertragspartner des Bildungsträgers und zahlst zuerst selbst.
  • Erstattung gegen Rechnung und Teilnahmebestätigung, spätestens sechs Monate nach Kursende.

Schritt 1: Beratung beim BFD

Die Berufsberatung beim Berufsförderungsdienst ist Voraussetzung für jede Förderung. Ansprechpartner ist dein BFD-Team. Im Gespräch wird dein ziviles Eingliederungsziel festgelegt: zum Beispiel ein bestimmter Zielberuf, eine Führungsrolle oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Geh vorbereitet hin. Je konkreter dein Ziel, desto leichter fällt die Entscheidung über passende Kurse.

Schritt 2: Ziel in den Förderungsplan

Dein Ziel und die Wege dorthin stehen im Förderungsplan. Daran prüft der BFD später jeden Antrag. Gefördert wird fachberufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, die dir eine Befähigung vermittelt, die du noch nicht hast (§§ 1, 15 BFöV). Kurse ohne beruflichen Bezug, etwa aus dem Freizeitbereich, werden nicht gefördert. In der Praxis haben allgemeine Coachings ohne konkretes Ziel schlechte Chancen.

Schritt 3: Schriftliches Angebot einholen

Für den Antrag brauchst du ein Angebot des Bildungsträgers. Es sollte enthalten:

  • Kurstitel mit beruflichem Ziel, zum Beispiel „Gründung eines Handwerksbetriebs“
  • Lernziele und Lehrplan mit Bausteinen
  • Umfang in Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Zeitraum und Format
  • Preis gesamt und Angabe zur Umsatzsteuer
  • schriftliche Teilnahmebedingungen (Rücktritt, Ausfall, Zahlung, Abbruch)
  • Abschlussnachweis über die vermittelten Inhalte

Unsere Angebote sind genau so aufgebaut. Für BFD-Beraterinnen und -Berater gibt es eine eigene Seite mit Lehrplänen.

Schritt 4: Antrag stellen und Bescheid abwarten

Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Kurs beginnt. Kommt er zu spät, gibt es ohne Wiedereinsetzung höchstens eine anteilige Förderung ab Eingang. Eine feste Vorlauffrist für externe Kurse gibt es nicht. Reiche so früh ein, dass vor dem Start entschieden werden kann. Bist du noch im Dienst, bestätigt deine Einheitsführung, dass dienstlich nichts entgegensteht. Während des Dienstes haben interne Angebote des BFD Vorrang.

Schritt 5: Kurs buchen und absolvieren

Mit dem Bescheid buchst du den Kurs. Du schließt den Vertrag mit dem Träger und bekommst die Rechnung. Online-Unterricht gilt dabei wie Präsenzunterricht (§ 15 BFöV). Achte darauf, dass jede Sitzung mit Datum, Uhrzeit und Inhalt nachgewiesen wird.

Schritt 6: Kosten erstatten lassen

Nach dem Kurs reichst du Rechnung und Teilnahmebestätigung beim BFD ein, spätestens sechs Monate nach Kursende. Erstattet werden die notwendigen Kosten im bewilligten Umfang. Brichst du ab, gibt es die anteiligen Kosten bis zum letzten nachgewiesenen Teilnahmetag.

Die fünf häufigsten Fehler

  • Kurs vor dem Antrag begonnen. Dann gibt es kein oder nur anteilig Geld.
  • Ziel zu vage. „Selbstständigkeit“ allein reicht oft nicht. Beschreib, was du gründen oder welche Stelle du antreten willst.
  • Kurs ohne Bezug zum Ziel. Der Kurs muss zum Förderungsplan passen.
  • Budget falsch eingeschätzt. Kürzungen durch Abschlüsse im Dienst werden oft übersehen. Mehr dazu im Ratgeber BFD-Budget nach Dienstzeit.
  • Frist verpasst. Rechnung zu spät eingereicht oder Kurs mehr als sieben Jahre nach Dienstende begonnen.

Checkliste vor dem Antrag: Beratung geführt · Ziel im Förderungsplan · Restbudget erfragt · Angebot mit Lehrplan, UE, Zeitraum und Preis · Antrag vor Kursbeginn gestellt · Bescheid abgewartet · Rechnung und Nachweise innerhalb von sechs Monaten eingereicht.

Hinweis: Kein Angebot der Bundeswehr, der BFD entscheidet im Einzelfall. Träger ist die Firmenkompass GmbH, ein privater, nach AZAV zugelassener Bildungsträger.

In vier Phasen zum Kurs

Erst die Bewilligung, dann der Start. So bleibt dein Budget sicher.

  1. 1

    Erstgespräch und Angebot

    Kostenlos, 30 Minuten. Wir klären dein Ziel und erstellen dir ein Angebot mit Lehrplan, Unterrichtseinheiten und Festpreis.

  2. 2

    Beratung beim BFD

    Du gehst mit dem Angebot in dein Beratungsgespräch beim BFD und holst dir die Bewilligung. Der BFD entscheidet im Einzelfall.

  3. 3

    Kurs buchen und starten

    Mit der Bewilligung buchst du den Kurs bei uns. Dann geht es los: 1:1 live online, Termine nach deinem Dienstplan.

  4. 4

    Unterlagen einreichen

    Nach dem Kurs reichst du Rechnung, Teilnahmebescheinigung und Zertifikat beim BFD ein und bekommst die Kosten erstattet.

Häufige Fragen aus der Truppe

Wie lange vor Kursbeginn muss ich den BFD-Antrag stellen?

Für externe Kurse gibt es keine feste Vorlauffrist. Der Antrag muss aber vor Beginn gestellt sein, und der BFD rät, so früh einzureichen, dass vor dem Start entschieden werden kann. Plane mehrere Wochen ein.

Was passiert, wenn ich den Kurs vor dem Antrag beginne?

Dann gibt es höchstens eine anteilige Förderung ab Eingang des Antrags, im ungünstigen Fall gar nichts (§ 17 BFöV).

Zahlt der BFD direkt an den Bildungsträger?

Nein. Du schließt den Vertrag mit dem Träger, bezahlst die Rechnung und bekommst die Kosten im bewilligten Umfang vom BFD erstattet.

Welche Unterlagen brauche ich für die Erstattung?

Rechnung und Teilnahmebestätigung, bei uns zusätzlich das Abschlusszertifikat. Einreichen musst du sie innerhalb von sechs Monaten nach Kursende.

Muss der Bildungsträger nach AZAV zugelassen sein?

Gesetzlich nicht. Der Kurs muss nach § 15 BFöV geeignet sein: passende Dauer und Inhalte, ordentliche Durchführung, schriftliche Teilnahmebedingungen und ein Abschlussnachweis. Eine AZAV-Zulassung zeigt, dass ein Träger geprüft ist.

Was passiert, wenn ich den Kurs abbrechen muss?

Laut BFD-Broschüre werden die anteiligen Kosten bis zum letzten nachgewiesenen Teilnahmetag erstattet.

Kann ich einen Kurs über BFD und Bildungsgutschein gleichzeitig bezahlen lassen?

Nein. Leistungen Dritter für denselben Zweck werden angerechnet (§ 19 Abs. 1 BFöV). Ein Kurs wird nicht doppelt bezahlt.

Unser PartnernetzwerkVersicherung, Steuern, Datenschutz, Digitalisierung und Marketing für deine Gründung

Partner: Allianz (Versicherungen), Schmidt Partners (Steuerberatung), DataGuard (Datenschutz), Nerdpool (Digitalisierung und KI), R17 Ventures (Marketing)

Melde dich zum Erstgespräch

30 Minuten, per Video oder Telefon, kostenlos und unverbindlich. Du erzählst, wo du stehst und wo du hinwillst. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie wir helfen können.

Lieber direkt anrufen?
+49 69 96759916
Montag bis Freitag ab 7 Uhr

Deine Ansprechpartner fürs Erstgespräch
  • Maximilian OssotMaximilian OssotMitgründer, Erstberatung und AngebotKlärt mit dir Ziel, Kurs und dein Angebot für den BFD.
  • Louis JackelLouis JackelErstkontakt und FörderwegeMeldet sich nach deiner Anfrage und vereinbart den Termin.

Wir fragen bewusst nicht nach Dienstgrad, Einheit oder Standort.

WhatsApp
Kostenloses Erstgespräch