Karriere nach der Bundeswehr

Von Michael Wild, Mitgründer und SeniorberaterStand: 17. Oktober 2026Rechtsstand: SVG und BFöV ab 01.01.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch: Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, deren Dienstzeit auf mindestens ein Jahr festgesetzt ist (§ 7 Abs. 1 SVG).
  • Höhe: richtet sich nach deiner Dienstzeit. Der Höchstbetrag heißt Kostenhöchstbetrag (§ 19 BFöV).
  • Was bezahlt wird: Lehrgangs-, Studien- und Prüfungsgebühren sowie Ausbildungsmittel. Reise- und Unterkunftskosten können zusätzlich erstattet werden.
  • Frist: Beginn spätestens sieben Jahre nach Dienstende, ab 20 Dienstjahren acht Jahre.
  • Verfall: Nicht genutztes Budget wird nicht ausgezahlt.

Die Tabelle: Budget nach Dienstzeit (Recht ab 2026)

Die Werte gelten für alle, deren Dienstverhältnis nach dem 25.07.2012 begonnen hat, ohne Kürzungen. Die Förderzeit begrenzt, wie lange eine geförderte Maßnahme dauern darf. Die Übergangsgebührnisse (75 % der letzten Dienstbezüge) laufen in der Regel genauso lange.

DienstzeitBildungsbudget (höchstens)Förderzeit
1 bis unter 2 Jahre1.200 €1 Monat
2 Jahre2.400 €2 Monate
3 Jahre3.600 €3 Monate
4 Jahre5.000 €12 Monate
5 Jahre7.000 €18 Monate
6 Jahre9.000 €24 Monate
7 Jahre11.000 €30 Monate
8 Jahre13.000 €36 Monate
9 Jahre15.000 €42 Monate
10 Jahre17.000 €48 Monate
11 Jahre19.000 €54 Monate
12 bis 14 Jahre21.000 €60 Monate
15 bis 19 Jahre22.000 €60 Monate
20 bis 24 Jahre23.000 €60 Monate
ab 25 Jahren24.000 €60 Monate

Grundlage: § 7 Abs. 5 SVG und § 19 Abs. 2 BFöV in der Fassung ab 01.01.2026. Die Beträge ab 15, 20 und 25 Jahren enthalten die Zuschläge von 1.000, 2.000 und 3.000 €. Sie hängen an der Gesamtdienstzeit.

Wer hat Anspruch und wer nicht?

  • Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer festgesetzten Dienstzeit von mindestens einem Jahr. Wie hoch der Anspruch ist, richtet sich nach der tatsächlichen Wehrdienstzeit. Früherer Wehrdienst zählt mit.
  • Freiwillig Wehrdienstleistende (seit 2026 sechs bis elf Monate) haben nach dem Dienst kein Budget. Während des Dienstes kann der BFD im Einzelfall externe Kurse übernehmen, laut Broschüre BF 03 bis etwa 100 € je Verpflichtungsmonat.
  • Neuer Wehrdienst ab 12 Monaten: Wer sich so lange verpflichtet, ist Soldat auf Zeit und hat 1.200 €.
  • Berufssoldaten haben grundsätzlich kein Bildungsbudget. Ausnahmen gelten unter anderem für Berufsoffiziere, die wegen der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand gehen (13.000 €, mit Studium 9.000 €).
  • Entlassung auf eigenen Antrag oder disziplinar: Dann entfällt der Anspruch in der Regel ganz (§ 7 Abs. 4 SVG).

Wann dein Budget niedriger ist

Hast du schon während des Dienstes auf Kosten des Bundes einen Abschluss gemacht, wird der Betrag gekürzt. Je Monat weniger Förderzeit sinkt das Budget um 333,33 €.

SituationKürzungBeispiel
Berufsabschluss im Dienst (z. B. über die ZAW)−9 Monate, −3.000 €8 Jahre: 13.000 € → 10.000 €
Meister, Techniker, Fachwirt im Dienst−6 Monate, −2.000 €12 Jahre: 21.000 € → 19.000 €
Fahrlehrerlaubnis im Dienst−6 Monate, −2.000 €8 Jahre: 13.000 € → 11.000 €
Studium auf Kosten des Bundes (meist Offiziere)feste Förderzeit 12 bzw. 24 Monate12 Jahre mit Studium: 9.000 €, darunter 5.000 €
Ab 20 Jahren GesamtdienstzeitKürzungen nur zur Hälfte20 Jahre mit Berufsabschluss: 21.500 €

Auch externe Kurse, die du schon während des Dienstes genutzt hast, laufen über dein Budget. Am sichersten ist es, dir deinen Restbetrag vom BFD nennen zu lassen, bevor du planst.

Altes Recht: Dienstbeginn vor dem 26.07.2012

Wer vor dem 26.07.2012 eingetreten ist, fällt meist noch unter das alte Recht. Dort gelten eigene, niedrigere Kostenhöchstgrenzen, zum Beispiel 12.195 € bei 12 und mehr Jahren ohne Studium. Dafür war eine Freistellung vom Dienst am Ende der Dienstzeit vorgesehen. Die Einzelheiten stehen in der Broschüre BF 01.

Was heißt das für deine Planung?

Das Budget gilt für deine gesamte berufliche Bildung, also auch für Meister, Studium oder Lizenzen. Plane deshalb zuerst dein Ziel und dann, wofür du das Geld einsetzt. Der BFD fördert, was zu deinem beruflichen Ziel im Förderungsplan passt. Wie du den Antrag richtig stellst, steht im Ratgeber BFD-Antrag Schritt für Schritt.

Unsere fünf 1:1-Kurse gibt es in Paketen mit unterschiedlichem Umfang, vom Jobnavigator mit 30 UE bis zum Gründungsnavigator mit bis zu 120 UE. Welcher Umfang zu deinem Budget passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Hinweis: Kein Angebot der Bundeswehr, der BFD entscheidet im Einzelfall. Träger ist die Firmenkompass GmbH, ein privater, nach AZAV zugelassener Bildungsträger.

Häufige Fragen aus der Truppe

Wie viel BFD-Budget habe ich nach 12 Jahren?

Nach neuem Recht höchstens 21.000 € für Bildung, bei 12 bis 14 Jahren Dienstzeit. Hast du im Dienst einen Berufsabschluss, einen Meister oder ein Studium auf Kosten des Bundes gemacht, ist der Betrag niedriger, mit Studium zum Beispiel 9.000 €.

Habe ich als freiwillig Wehrdienstleistender ein Budget?

Nach dem Dienst nein. Den Anspruch auf das Bildungsbudget haben Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, deren Dienstzeit auf mindestens ein Jahr festgesetzt ist. Wer sich im neuen Wehrdienst für 12 Monate oder länger verpflichtet, wird Soldat auf Zeit und hat dann 1.200 €.

Wird das Budget ausgezahlt, wenn ich es nicht nutze?

Nein. Der BFD erstattet nur Kosten für bewilligte Maßnahmen. Was du nicht nutzt, verfällt.

Bis wann muss ich mein Budget nutzen?

Die Maßnahme muss spätestens sieben Jahre nach dem Dienstende beginnen, ab 20 Jahren Gesamtdienstzeit acht Jahre.

Zählen Kurse während der Dienstzeit gegen mein Budget?

Externe Kurse während des Dienstes werden zeitlich nicht angerechnet, die Kosten laufen laut BFD-Broschüre aber über deinen Kostenhöchstbetrag. Wer im Dienst 1.500 € nutzt, hat bei 5.000 € danach noch 3.500 €.

Wo erfahre ich meinen genauen Betrag?

Bei deinem BFD-Team. Dort wird dein Förderungsplan erstellt, und nur der Bescheid ist verbindlich.

Unser PartnernetzwerkVersicherung, Steuern, Datenschutz, Digitalisierung und Marketing für deine Gründung

Partner: Allianz (Versicherungen), Schmidt Partners (Steuerberatung), DataGuard (Datenschutz), Nerdpool (Digitalisierung und KI), R17 Ventures (Marketing)

Melde dich zum Erstgespräch

30 Minuten, per Video oder Telefon, kostenlos und unverbindlich. Du erzählst, wo du stehst und wo du hinwillst. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie wir helfen können.

Lieber direkt anrufen?
+49 69 96759916
Montag bis Freitag ab 7 Uhr

Deine Ansprechpartner fürs Erstgespräch
  • Maximilian OssotMaximilian OssotMitgründer, Erstberatung und AngebotKlärt mit dir Ziel, Kurs und dein Angebot für den BFD.
  • Louis JackelLouis JackelErstkontakt und FörderwegeMeldet sich nach deiner Anfrage und vereinbart den Termin.

Wir fragen bewusst nicht nach Dienstgrad, Einheit oder Standort.

WhatsApp
Kostenloses Erstgespräch