Gründen nach der Bundeswehr
Das BFD-Budget bezahlt deine Qualifizierung, etwa ein Gründungscoaching mit Businessplan, nicht die Gründung selbst. Den Start sichern andere Bausteine ab: die Übergangsgebührnisse mit 75 % deiner letzten Dienstbezüge für bis zu 60 Monate und die Übergangsbeihilfe als Einmalzahlung.
Das Wichtigste in Kürze
- Gründung als Ziel: Eine hauptberufliche Selbstständigkeit kann dein Eingliederungsziel im Förderungsplan sein, ebenso die Übernahme eines bestehenden Betriebs.
- Bildungsbudget: bezahlt Kurse, die dich zur Gründung befähigen. Einen eigenen Fördertopf „Gründung“ gibt es im Soldatenversorgungsgesetz nicht.
- Übergangsgebührnisse: 75 % der letzten Dienstbezüge, je nach Dienstzeit bis zu 60 Monate. Auf Antrag im Einzelfall auch als Summe für die Existenzgründung.
- Übergangsbeihilfe: Einmalzahlung als Vielfaches deiner letzten Bezüge, steuerpflichtig und frei verwendbar.
Was der BFD bei einer Gründung bezahlt
Gefördert wird berufliche Bildung, die dir eine Befähigung vermittelt, die du noch nicht hast. Für eine Gründung sind das zum Beispiel Kurse oder Einzelunterricht, in denen du deinen Businessplan erarbeitest, deine Finanzierung planst, die rechtlichen und steuerlichen Pflichten kennenlernst und deine ersten Kunden gewinnst. Der Kurs braucht einen Lehrplan, eine angemessene Dauer, schriftliche Teilnahmebedingungen und einen Abschlussnachweis (§ 15 BFöV).
Wichtig ist außerdem, dass die angestrebte Tätigkeit dir eine angemessene Lebensgrundlage bieten kann (§ 18 BFöV). Für eine Gründung heißt das praktisch: Das Vorhaben muss tragfähig sein. Je genauer du beschreibst, was du gründen willst, desto besser. „Selbstständigkeit“ allein reicht oft nicht, „Malerbetrieb im Raum Koblenz“ schon eher.
Einige BFD-Teams bieten außerdem kurze interne Seminare zur Existenzgründung an, zum Beispiel über drei Tage im Bildungsangebot Dresden 2026. Interne Angebote kosten dich kein Budget. Für den Businessplan und die Begleitung bis zum Markteintritt reicht das meist nicht, dafür gibt es externe Kurse wie unseren Gründungsnavigator.
Übergangsgebührnisse: dein Lebensunterhalt in der Startphase
Endet deine Dienstzeit regulär, bekommst du Übergangsgebührnisse. Sie betragen 75 % der Dienstbezüge deines letzten Monats (§ 16 Abs. 3 SVG). Wie lange, hängt von deiner Wehrdienstzeit ab:
| Dienstzeit | Übergangsgebührnisse | Übergangsbeihilfe (Einmalzahlung) |
|---|---|---|
| 4 Jahre | 12 Monate | 4-fache Bezüge |
| 6 Jahre | 24 Monate | 5-fache Bezüge |
| 8 Jahre | 36 Monate | 6-fache Bezüge |
| 10 Jahre | 48 Monate | 7-fache Bezüge |
| 12 Jahre | 60 Monate | 8-fache Bezüge |
Grundlage: § 16 Abs. 2 und § 19 Abs. 2 SVG, neues Recht ohne Kürzungen. Abschlüsse im Dienst oder eine Freistellung können die Bezugsdauer verkürzen.
Für Gründerinnen und Gründer sind drei Regeln aus § 16 SVG besonders wichtig:
- Auszahlung in einer Summe: In begründeten Einzelfällen, insbesondere zur Schaffung oder Verbesserung einer Existenzgrundlage, können die Übergangsgebührnisse ganz oder teilweise auf einmal gezahlt werden (Abs. 6). Danach ist der Anspruch für diesen Zeitraum abgegolten.
- Aufschieben oder unterbrechen: Auf Antrag höchstens zweimal, insgesamt längstens 24 Monate (Abs. 6).
- Bildungszuschuss nur in Vollzeit: Während einer geförderten Vollzeitmaßnahme gibt es zusätzlich 25 % der letzten Bezüge (Abs. 3). Einkommen aus der Maßnahme wird angerechnet. Bei Teilzeitkursen neben der Gründung gibt es den Zuschuss nicht.
Und deine ersten Umsätze? In § 16 SVG steht keine Anrechnung von Einkünften aus einer Selbstständigkeit nach regulärem Dienstzeitende. Lass dir das für deinen Fall vor dem Start trotzdem schriftlich bestätigen, vor allem wenn du über eine Auszahlung in einer Summe nachdenkst.
Übergangsbeihilfe als Startkapital
Die Übergangsbeihilfe ist eine Einmalzahlung als Vielfaches deiner letzten Dienstbezüge. Sie ist steuerpflichtig und nicht zweckgebunden. Laut BFD-Broschüre soll sie unter anderem Bildungskosten abdecken, die über deinem Budget liegen. Viele nutzen sie als Eigenkapital. Für Investitionen kommen Förderkredite der KfW und Bürgschaften der Bürgschaftsbanken infrage. Banken erwarten dafür einen belastbaren Businessplan mit Finanzplanung.
Gründen oder übernehmen?
Nicht jede Selbstständigkeit beginnt bei null. Viele Mittelständler suchen eine Nachfolge, und die Übernahme eines bestehenden Betriebs kann ebenfalls dein Ziel im Förderungsplan sein. Wer Verantwortung für Menschen und Material gewohnt ist, bringt dafür viel mit. Mehr dazu im Kurs Unternehmensnachfolge.
Dein Fahrplan in fünf Schritten
- Ein bis zwei Jahre vor Dienstende: Idee prüfen und mit deinem BFD-Team über die Gründung als Ziel sprechen.
- Ziel in den Förderungsplan aufnehmen lassen und deinen Restbetrag erfragen (siehe BFD-Budget nach Dienstzeit).
- Angebot für die Qualifizierung einholen und den Antrag vor Beginn stellen (siehe BFD-Antrag Schritt für Schritt).
- Businessplan, Zahlen und Finanzierung erarbeiten, Kunden gewinnen, auch online in Teilzeit neben dem Dienst.
- Startfinanzierung festzurren: Übergangsgebührnisse, Übergangsbeihilfe, Bank und Förderkredite.
Hinweis: Kein Angebot der Bundeswehr, der BFD entscheidet im Einzelfall. Träger ist die Firmenkompass GmbH, ein privater, nach AZAV zugelassener Bildungsträger.
Häufige Fragen aus der Truppe
Bezahlt der BFD meine Gründung?
Nein, nicht die Gründung selbst. Der BFD bezahlt berufliche Bildung, die zu deinem Ziel führt, zum Beispiel ein Gründungscoaching mit Businessplan, Finanzplanung und Kundengewinnung. Voraussetzung ist, dass die Selbstständigkeit dein Ziel im Förderungsplan ist.
Wie hoch sind die Übergangsgebührnisse?
75 % der Dienstbezüge deines letzten Monats. Wie lange du sie bekommst, hängt von deiner Dienstzeit ab: zum Beispiel 12 Monate nach 4 Jahren, 36 Monate nach 8 Jahren und 60 Monate ab 12 Jahren (§ 16 SVG).
Kann ich mir die Übergangsgebührnisse für die Gründung auszahlen lassen?
In begründeten Einzelfällen ja. Nach § 16 Abs. 6 SVG können sie insbesondere zur Schaffung oder Verbesserung einer Existenzgrundlage ganz oder teilweise in einer Summe gezahlt werden. Danach ist der Anspruch für diesen Zeitraum abgegolten. Das muss beantragt und genehmigt werden.
Werden meine Einnahmen als Selbstständiger auf die Übergangsgebührnisse angerechnet?
In § 16 SVG steht keine Anrechnung von Einkünften aus einer Selbstständigkeit nach regulärem Dienstzeitende. Angerechnet wird dort nur Einkommen aus einer geförderten Vollzeitmaßnahme auf den Bildungszuschuss. Lass dir deinen Fall vor dem Start trotzdem von der zuständigen Stelle bestätigen.
Bekomme ich den Bildungszuschuss von 25 % auch bei einem Teilzeitkurs?
Nein. Den Bildungszuschuss gibt es nur, solange du an einer nach § 7 SVG geförderten Maßnahme in Vollzeit teilnimmst.
Wann sollte ich mit der Gründungsplanung anfangen?
Am besten ein bis zwei Jahre vor dem Dienstzeitende. Dann bleibt Zeit für Beratung, Förderungsplan, Qualifizierung und eine Gründung ohne Zeitdruck. Online in Teilzeit geht das auch abends neben dem Dienst.
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